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allgemeine verkaufsbedingungen

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln den Verkauf von Produkten (im Folgenden "Produkte") und Dienstleistungen ("Dienstleistungen"), die von Sonepar Italia S.p.A. (im Folgenden "Sonepar") über sein Vertriebsnetz, einschließlich des technischen und kommerziellen Beratungsnetzes, vertrieben werden.

allgemeine verkaufsbedingungen

allgemeine verkaufsbedingungen

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln den Verkauf von Produkten (im Folgenden "Produkte") und Dienstleistungen ("Dienstleistungen"), die von Sonepar Italia S.p.A. (im Folgenden "Sonepar") über sein Vertriebsnetz, einschließlich des technischen und kommerziellen Beratungsnetzes, vertrieben werden.

Art. 1 - Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln den Verkauf von Produkten (im Folgenden "Produkte") und Dienstleistungen ("Dienstleistungen"), die von Sonepar Italia S.p.A. (im Folgenden "Sonepar") über sein Vertriebsnetz, einschließlich des technischen und kommerziellen Beratungsnetzes, vertrieben werden. Diese Bedingungen ersetzen alle früheren Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Sonepar. Alle Kaufverträge zwischen Sonepar und Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen (im Folgenden "Kunden") unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die einen integralen und wesentlichen Bestandteil derselben darstellen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind die Basis jeder an Sonepar gerichteten Bestellung von Waren oder Dienstleistungen, schriftlich oder mündlich, über das Internet oder über die Sonepar Mobile App, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich aufgehoben wurden. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen und ersetzen alle früheren und/oder abweichenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sofern zwischen den Parteien bereits ein Handelsvertrag und/oder individuelle Kaufverträge bestehen, stellen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Ergänzung zu allen früheren Vereinbarungen und/oder individuellen Kaufverträgen zwischen Sonepar und dem Kunden dar. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind für Sonepar nicht verbindlich, auch wenn auf sie Bezug genommen wird oder sie in den Bestellungen des Kunden oder sonstigen Unterlagen enthalten sind, es sei denn, Sonepar stimmt ihnen vorher schriftlich zu. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind für Sonepar in keinem Fall verbindlich, auch dann nicht, wenn kein Widerspruch erfolgt (keine Annahme durch stillschweigende Zustimmung).
1.2 Der Kunde erklärt, dass er sich vergewissert hat, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen seinen Anforderungen entsprechen und dass er für jedes Produkt und/oder jede Dienstleistung eine vorherige und vollständige Beschreibung der Eigenschaften und Funktionalitäten erhalten hat. Unter Produkten und/oder Dienstleistungen verstehen wir diejenigen, die in jeder Bestellbestätigung ausdrücklich angegeben sind, wobei einzig und allein die dort angegebenen Eigenschaften gelten.
1.3 Sonepar behält sich das Recht vor, bei der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen ganz oder teilweise auf Dritte zurückzugreifen. Diese Klausel gilt als diesbezügliche Vorab-Genehmigung des Kunden. Für den Fall, dass sich Sonepar bei der Erbringung einer Dienstleistung ganz oder teilweise eines Dritten bedient, haften Sonepar und der Dritte gegenüber dem Kunden in dem Umfang der jeweils übernommenen spezifischen Verpflichtung. Diese sind in der Auftragsbestätigung angegeben.


Art. 2 - Verbraucherschutzgesetz

2.1 Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff Verbraucher jede natürliche Person, die Produkte von Sonepar zu Zwecken erwirbt, die nicht der ausgeübten gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 ("Codice del Consumo / Verbraucherschutzgesetz"). Der Verkauf von Dienstleistungen an Verbraucher wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2 Wenn und nur für den Fall, dass der Kunde tatsächlich eine natürliche Person ist, die als Konsument handelt, findet das Verbraucherschutzgesetz Anwendung.
2.3 In Bezug auf Verbraucher kann Sonepar im Falle einer Warenrückgabe, wenn die Rücknahme der gekauften Produkte für Sonepar wirtschaftlich schwierig ist, eine Wertminderung von bis zu 50 % des Verkaufspreises anwenden, vorausgesetzt, dass die Ware, einschließlich ihrer Verpackung, in einem Zustand völliger funktioneller und optischer Unversehrtheit ist.

Art. 3 - Widerrufsrecht

3.1 Der Kunde, der als Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz gekauft hat, hat das Recht, den Kaufvertrag ohne Vertragsstrafe und ohne Angabe von Gründen jederzeit innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Produktlieferung zu kündigen ("Widerrufsfrist").
3.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Sonepar informieren und einen Rückgabevorgang unter Angabe der Bestellnummer einleiten, indem er eine Widerrufserklärung über Fax oder Einschreiben mit Rückschein an die Adresse der nächstgelegenen Sonepar-Verkaufsstelle schickt. Zu diesem Zweck kann der Verbraucher: i. das Standard-Widerrufsformular von Sonepar verwenden; ii. eine andere ausdrückliche Erklärung über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, abgeben.
3.3 Die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts muss vom Verbraucher vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet werden.
3.4 Sonepar verpflichtet sich, die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen in Form eines Gutscheins zu erstatten, unbeschadet etwaiger zusätzlicher Kosten, wie beispielsweise Versandkosten falls der Verbraucher ausdrücklich eine andere als die von Sonepar angebotene günstigste Versandart gewählt hat.
3.5 Sonepar erstattet den Kaufpreis erst nach Erhalt der Ware und Überprüfung ihrer Unversehrtheit. 3.6 Es gilt als vereinbart, dass der Verbraucher die Produkte unverzüglich zurückgeben muss, in jedem Fall jedoch innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum, an dem er Sonepar die Entscheidung zum Rücktritt gemäß dem vorliegenden Artikel mitgeteilt hat. Diese Frist gilt nur dann als eingehalten, wenn der Verbraucher die Produkte unter Übernahme aller damit verbundenen Kosten vor Ablauf derselben zurücksendet. Der Verbraucher ist für die Wertminderung der Ware verantwortlich, die durch jede Art von Veränderung am Produkt entstanden ist. Davon ausgenommen sind solche, die zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Produkte erforderlich sind. 3.7 Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das in diesem Artikel genannte Widerrufsrecht, wie im Verbraucherschutzgesetz vorgesehen, nicht für Produkte gilt, die nach Maß gefertigt oder eindeutig personalisiert wurden.

Art. 4 - Bestellungen und Angebote

4.1 Alle Bestellungen, die sich aus Angeboten ergeben, werden als verbindlich angesehen, wenn dem Kunden unmittelbar danach eine entsprechende Auftragsbestätigung zugeht. Dies gilt für jede Art von Bestellungen, sei es direkt oder durch Agenten, Vertreter, Geschäftsmakler, Angestellte sowie über die Website von Sonepar oder über Sonepar Mobile, ebenso wie aus direkten Bestellungen des Kunden. Für den Fall, dass keine Auftragsbestätigung vorliegt, gilt die Bestellung in dem Moment als verbindlich, in dem die Produkte an den Kunden geliefert werden. Die Menge und Art der Produkte und/oder Dienstleistungen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.
4.2 Von Sonepar ordnungsgemäß angenommene Bestellungen können vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Sonepar storniert werden. Bestellungen, die bereits in Bearbeitung sind, können nicht mehr storniert werden.
4.3 Die Angebote stehen unter dem Vorbehalt, dass Sonepar die Waren in Italien und im Ausland zu den am Tag der Angebotsabgabe bzw. des Versands der Auftragsbestätigung geltenden Preisen beschaffen kann. Die Preise werden unter Beachtung der Schwankungen der internationalen Wechselkurse und Zolltarife, der Transportkosten, der Rohstoffpreise und anderer geltender Währungs- und Steuerbestimmungen kalkuliert. Bei Bestellungen mit voraussichtlichen Lieferzeiten von mehr als 30 Tagen wird jede Erhöhung der oben genannten Variablen durch eine entsprechende Anpassung des Produktpreises vom Kunden getragen, ohne dass es einer vorherigen Mitteilung von Sonepar an den Kunden bedarf. Dies gilt auch für Veränderung, die während der Vertragserfüllung auftreten.
4.4 Soweit nicht anders vereinbart, sind Sonderkosten nicht im Preis der Dienstleistungen enthalten. Dazu zählen ebenso Auslagen, wie beispielsweise Reisekosten. Diese stellt Sonepar dem Kunden gesondert in Rechnung

Art. 5 - Preis der Produkte und Dienstleistungen

5.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 4 sind die auf der Website des Unternehmens angegebenen und/oder in den entsprechenden Handels- und/oder Ausstellungsbereichen veröffentlichten Preise Richtpreise und können ohne Vorankündigung geändert werden. In jedem Fall gilt der jeweils in der dem Kunden zugesandten Auftragsbestätigung angegebene Preis der Produkte und/oder Dienstleistungen als verbindlich. Die Preise der Produkte oder Dienstleistungen, die für gewerbliche Kunden bestimmt sind und auf allen Internetseiten angegeben werden, verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer. Alle Beschreibungen und erläuternden Abbildungen, wo immer sie zur Verfügung gestellt werden, haben den alleinigen Zweck, dem Kunden eine allgemeine Vorstellung von den Produkten und Dienstleistungen zu vermitteln und stellen, sofern nicht anders angegeben, keinen Bestandteil des Vertrages zwischen Sonepar und dem Kunden dar.
5.2 Die angegebenen Preise beinhalten nicht den Transport, sofern dies nicht ausdrücklich erwähnt wird. Ebenso sind zusätzlich entstehenden Kosten für vom Kunden gewünschte Sonderleistungen nicht eingeschlossen. Diese werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gesondert berechnet.

Art. 6 - Rechnungsstellung

6.1 Die von Sonepar ausgestellte Rechnung kann innerhalb einer Frist von maximal 8 Tagen nach ihrer Ausstellung angefochten werden. Eine Nichtanfechtung der Rechnung innerhalb der oben genannten Frist bedeutet, dass der Kunde alle in der Rechnung aufgeführten Informationen und Bedingungen (Preise, Mengen usw.) akzeptiert.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Sonepar jede Änderung seiner personenbezogenen Daten im Voraus mitzuteilen Das schließt vorab mitgeteilte Namen, der mit der Abholung der Produkte beauftragten Personen, ein. Liegt eine solche Mitteilung nicht vor, werden alle Kosten, die sich aus Problemen infolge der oben genannten Änderung ergeben, dem Kunden in Rechnung gestellt.

Art. 7 - Lieferung

7.1 Die dem Kunden mitgeteilten Lieferbedingungen sind nicht wesentlich, nicht verbindlich und sind der Beschaffungsmöglichkeit von Sonepar in Italien oder im Ausland sowie Fällen höherer Gewalt untergeordnet (nur als Beispiel sei hier genannt: Streiks, politische Ereignisse, Aufstände, Kriege, Anschläge, Naturereignisse, Unterbrechung von Dienstleistungs- und Lieferketten, Mangel an Transportmitteln, nationale und/oder internationale Wirtschaftskrisen). Verzögerungen, die durch die oben beschriebenen Gründe verursacht werden, begründen keine Haftungs- oder Entschädigungsansprüche jeglicher Art gegenüber Sonepar, ebenso wenig wie Verzögerungen im Zusammenhang mit der Produktion oder Planung, die nicht von Sonepar zu vertreten sind. Verspätungen seitens des Spediteurs, Paketdienstleisters oder sonstigen Versenders berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Vertragsstrafen oder Entschädigungen jeglicher Art.
7.2 Sonepar behält sich das Recht vor, Aufträge und Bestellungen in verschiedenen Teillieferungen bzw. in Teilmengen zu erfüllen. Im Falle der Verweigerung der Lieferungsannahme durch den Kunden stellt Sonepar dem Kunden die Lagerkosten und alle sonstigen Gebühren und Auslagen in Rechnung. Lieferkontingenten, -quoten oder ein Verbot, Produkte zu importieren, die Vertragsgegenstand sind, geben Sonepar das Recht, Lieferungen auszusetzen und/oder den Vertrag selbst zu kündigen.
7.3 Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn die Ware frei Haus verkauft und geliefert wird. Es liegt daher in der Verantwortung des Empfängers, das Gewicht und den Zustand der Kolli/Pakete zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich gegenüber dem Spediteur bzw. Frachtführer zu rügen. Andernfalls gelten die gelieferten Produkte als genehmigt und der Kunde hat nicht mehr das Recht, Fehler oder einen Mangel anzuzeigen. Der Kunde entbindet Sonepar von jeglicher Verantwortung bezüglich Lieferverzögerungen, Beschädigungen sowie der Verschlechterung oder des Verlusts der Ware ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe am Bestimmungsort oder an die zur Abholung berechtigten Personen ebenso wie im Falle der Auslieferung an Orten, die nicht vom Kunden selbst kontrolliert oder bewacht werden.
7.4 Im Falle einer Warenlieferung, die nicht der Auftragsbestätigung entspricht, kann der Kunde von Sonepar eine Ersatzlieferung verlangen, vorausgesetzt, der Kunde hat die Lieferung gemäß den in Artikel 10 genannten Bedingungen unverzüglich gerügt. Der Kunde kann keinen Schadensersatz verlangen, ihm werden jedoch eventuelle Transportkosten oder Reisekosten erstattet, wenn Dienstleistungen an einem anderen als dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort erbracht wurden, es sei denn, dies ist auf einen Fehler des Kunden zurückzuführen. Für den Fall, dass der Kunde einen Mangel fristgerecht gerügt hat, dieser aber tatsächlich nicht vorliegt, ist Sonepar berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen.
7.5 Nach der Fertigstellung von Dienstleistungen wird eine Empfangs- und Abnahmebestätigung erstellt, in dem der Kunde verpflichtet ist, festgestellte oder mit der üblichen Sorgfalt erkennbare Unstimmigkeiten oder Mängel aufzuführen. Geschieht dies nicht, gelten die Leistungen als abgeschlossen und abgenommen.

Art. 8 - Zahlungen

8.1 Zahlungen für Produkte und Dienstleistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich in den Geschäftsräumen von Sonepar durch Überweisung oder andere von Sonepar ausdrücklich akzeptierte Zahlungsformen zu leisten und formell auf Sonepar auszustellen.
8.2 Sonepar hat das Recht, Aufträge nicht zu bearbeiten oder die Erfüllung des Vertrages bzw. Ausführung der Dienstleistung sofort einzustellen, wenn der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug gerät, gleiches gilt bei jeder sonstigen Nichterfüllung oder bei veränderter wirtschaftlicher und/oder rechtlicher Lage des Kunden. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, kann dies außerdem zur Rücknahme bereits gewährter Rabatte führen.
8.3 Der Kunde kann erst dann Ansprüche, Forderungen oder sonstigen Zahlungen geltend machen, wenn alle offenen Rechnungen beglichen wurden. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, keine Gegenforderungen, Ansprüche und/oder Entschädigungen gegenüber Sonepar einzuklagen, wenn er nicht zuvor alle seine Schulden gegenüber Sonepar beglichen hat.
8.4 Der Verkauf erfolgt unter Eigentumsvorbehalt zugunsten von Sonepar, so dass der Kunde das Eigentum an den Produkten erst mit der vollständigen Zahlung des Preises erwirbt, die Risiken jedoch mit der Lieferung übernimmt.
8.5 Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde und dies im Bestelldokument vermerkt ist, führt die Nichtzahlung auch nur einer Rate zur Beendigung dieser Ratenzahlungsvereinbarung (Art. 1186 c.c.). In diesem Fall kann Sonepar die sofortige Zahlung der gesamten, noch ausstehende Kaufpreissumme verlangen oder den Vertrag als aufgelöst betrachten und die sofortige Rückgabe der Produkte (falls geliefert) fordern
8.6 Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfristen werden dem Kunden, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Zinssatzes berechnet. Der Kunde erkennt die von Sonepar als angemessen erachteten Kosten für die Bearbeitung oder den Wechselregress an.
8.7 Sonepar kann nach eigenem Ermessen die vom Kunden geleisteten Zahlungen auf jede offene Rechnung anrechnen, die sich auf von Sonepar gelieferte Produkte und/oder Dienstleistungen bezieht.


Art. 9 - Höhere Gewalt

9.1 Sonepar haftet dem Kunden gegenüber nicht im Falle von Nichterfüllung oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, falls diese auf "Höhere Gewalt" zurückzuführen ist, d.h. auf ein Naturereignis, Blitzschlag, Erdbeben, Feuer, Überschwemmung oder extreme Wetterbedingungen, Krieg, Aufstand, Aufruhr, innere Unruhen, Terrorakte oder -drohungen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige Streitigkeiten (die die Belegschaft von Sonepar und/oder andere Personen betreffen), Schwierigkeiten bei der Beschaffung oder Nichtverfügbarkeit von Produkten, Änderung der auf die Produkte oder Dienstleistungen anwendbaren Gesetze oder sonstige Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Sonepar liegen.
9.2 Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt wird die Ausführung der Produktlieferung und/oder Dienstleistung ausgesetzt und Sonepar wird den Kunden, sobald die Vertragserfüllung wieder möglich ist, darüber informieren. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, den Preis für die Produkte und/oder Dienstleistungen zu zahlen. Sollten Bezugsquellen ganz oder teilweise ausfallen, ist Sonepar nicht verpflichtet, bei anderen Lieferanten einzukaufen.
9.3 Wenn für einen Zeitraum von mehr als sechzig (60) Tagen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt Sonepar nicht liefern kann, die Beschaffung eines Materials, das Teil der Produkte ist, nicht möglich ist oder Sonepar eine Dienstleistung nicht erbringen kann, wird Sonepar dem Kunden mitteilen, ob die bestellte Produktmenge reduziert und/oder der Liefertermin verschoben oder der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird. In letzterem Fall ist Sonepar nicht verpflichtet, Schadensersatz, Entschädigungen oder sonstige Strafen zu zahlen.

Art. 10 - Nichtkonformität, Rückgabe und Gewährleistung

10.1 Eine eventuelle Rücksendung der Produkte muss im Voraus ausdrücklich von Sonepar genehmigt werden. In jedem Fall behält sich Sonepar das Recht vor, die Rücksendung anzunehmen oder abzulehnen, wobei die zurückgesandten Produkte in einem funktionell und ästhetisch einwandfreien Zustand sowie komplett und korrekt verpackt sein müssen. Außerdem muss der Kunde alle Daten liefern, die den Verkaufsvorgang der zurückgesandten Waren betrifft (Rechnungsnummer und Warenbegleitschein/Transportdokumente). In jedem Fall gilt unabhängig von der Art oder Klassifikation der Waren, dass Rücksendungen nach 60 Tagen ab dem Rechnungsdatum nicht mehr angenommen werden. Bearbeitungsgebühren für die Rücksendung werden grundsätzlich nicht erstattet.
10.2 Außer im Falle eines Vertrags, der mit einem Kunden geschlossen wurde, der in seiner Eigenschaft als Verbraucher handelt, müssen alle begründeten Reklamationen bezüglich Fehler oder Mängel an Produkten oder Dienstleistungen ausschließlich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und zwingend innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Ablieferung der Ware oder Entdeckung des Mangels angezeigt werden. Unterlässt der Käufer eine Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, gilt die Ware oder Dienstleistung als genehmigt und damit als vertragsgemäß und der Kunde verliert seine Gewährleistungsrechte. In der Mängelrüge müssen die Reklamationsgründe konkret benannt und durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Rücksendungen müssen mit einer angemessenen schriftlichen Begründung versehen sein und werden in jedem Fall nur dann akzeptiert, wenn sie von Sonepar schriftlich genehmigt wurden. Reklamationen, die auch nur teilweise nicht mit den Angaben in diesem Artikel übereinstimmen und/oder bei denen Belege fehlen, können von Sonepar nicht berücksichtigt werden. Ebenso können Reklamationen nicht berücksichtigt werden, wenn sie technische Merkmale betreffen, die nicht spezifiziert sind oder für den Gebrauch der Sache nicht von Bedeutung sind.
10.3 Sonepar übernimmt keine Verantwortung für Ratschläge oder Vorschläge, die dem Kunden in Bezug auf den Kauf und die Produktauswahl gegeben werden. Die Erbringung von Dienstleistungen erfordert die volle Mitwirkung des Kunden. Macht der Kunde gegenüber Sonepar unrichtige oder unvollständige Angaben, haftet Sonepar weder für die Wahrhaftigkeit der Daten, die seiner Dienstleistung zugrunde liegen noch für die Leistung selbst.
10.4 Sonepar bietet keine Form von Garantieleistung oder Unterstützung und übernimmt keine Verantwortung, auch nicht indirekt, für die Anwendung oder Installation der verkauften Produkte und Dienstleistungen, die der Kunde vornimmt oder erklärt vorzunehmen. Gleiches gilt für die nicht-konforme Verwendung derselben, für Unerfahrenheit, Fahrlässigkeit oder Verschulden des Kunden, für eine fehlgeschlagene oder unzureichende Funktion der Produkte und Schäden, auch indirekt und/oder kollateral, die durch die Produkte verursacht wurden oder mit den Dienstleistungen in Zusammenhang stehen.
10.5 Sonepar gewährleistet für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab dem Lieferdatum, dass die Produkte frei von Mängeln, Fehlern oder Abweichungen sind. Diese Garantie ist auf Mängel beschränkt, die vor Ablauf der Garantiezeit auftreten, d.h. innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Lieferdatum, vorausgesetzt, dass Sonepar die Reklamation auf die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen angegebene Art und Weise und innerhalb der angegebenen Fristen erhalten hat. Jede andere Garantie oder Gewährleistung, auch solche, die gesetzlich geregelt sind, gelten als ausgeschlossen. Insbesondere ist ein Rückgriffsanspruch auf Sonepar wegen einer vom Kunden gegenüber dem Endverbraucher abgegebenen Garantie ausgeschlossen.
10.6 Sonepar gewährleistet, dass Dienstleistungen nach den aktuellen kaufmännischen Standards erbracht werden. Falls sich herausstellt, dass die erbrachte Dienstleistung nicht konform ist, kann Sonepar nach eigenem Ermessen entweder die betroffene Dienstleistung erneut bereitstellen, dem Kunden alternativ eine Kaufpreisminderung anbieten oder eine kaufmännische Gutschrift in Höhe des Kaufpreises der Dienstleistung ausstellen. Diese genannten Möglichkeiten sind die einzigen Gewährleistungen von Sonepar im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Leistungen, wobei es sich versteht, dass Sonepar keine Verpflichtung bezüglich des Ergebnisses aus dem Verkauf der Dienstleistung übernimmt. Wenn Dienstleistungen (ganz oder teilweise) von Sonepar über einen Dritten ausgeführt werden, der dem Kunden zuvor mitgeteilt wurde, haften SONEPAR und der Dritte im Rahmen der von jedem spezifisch übernommenen Verpflichtungen, die sich aus der Auftragsbestätigung ergeben.
10.7 Der Kunde übernimmt mit der Bestellung und/oder dem Kauf die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Sicherheitsvorschriften (Gesetzesdekret 81/2008 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen) sowie alle erforderlichen Schritte und/oder Genehmigungen und/oder Zertifizierungen, die mit der Verwendung der erworbenen Produkte verbunden sind.
10.8 In jedem Fall ist das Recht des Kunden auf Schadensersatz auf einen Höchstbetrag beschränkt, der dem Wert des Produktes entspricht, das Mängel oder Fehler aufweist, welche unverzüglich gerügt wurden. 10.9 Die hier beschriebenen Garantien ersetzen alle anderen gesetzlichen, ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien

Art. 11 - Haftung

11.1 In keinem Fall übersteigt die Haftung von Sonepar, seiner Mitarbeiter, Vertreter, Angestellten in jeglicher Funktion und aus jeglichem Grund in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen den Kaufpreis des Produkts und/oder der Dienstleistung, die Anlass für die Haftung von Sonepar war. In jedem Fall ist die Haftung von Sonepar auf direkte Schäden beschränkt und erstreckt sich nicht auf indirekte Schäden oder Folgeschäden. Der Schaden, den Sonepar dem Kunden im Falle eines Anspruchs des Kunden gegenüber Sonepar ersetzen kann, darf den Kaufpreis der Produkte oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Anspruchs sind, nicht übersteigen. Dabei ist es unerheblich, welcher Art der Anspruch ist und ob es sich um einen vertraglichen oder außervertraglichen Anspruch, eine Gewährleistung oder eine Garantie handelt. Sonepar haftet nicht für Verluste oder Schäden an Softwareprogrammen, Leistungseinbußen oder Ausfallzeiten, die in Verbindung mit oder während der Erbringung von Dienstleistungen oder während Verbesserungsphasen von Produkten auftreten, unabhängig davon, ob die Produkte unter Garantie fallen oder nicht


Art. 12 - Bedingungen für die Gültigkeit und Annahme

12.1 Diese Allgemeinen Bedingungen werden auf der Website von Sonepar Italia veröffentlicht und stehen dem Kunden dauerhaft zur Verfügung. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ausdrucken und/oder speichern. Sie werden von Sonepar außerdem über seine Kommunikations- und Informationskanäle, einschließlich seiner eigenen Website, bekannt gegeben. Der Kunde kann sich daher unter keinen Umständen darauf berufen, diese Allgemeinen Bedingungen nicht gekannt zu haben. Für eine gültige und wirksame Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen genügt der "Klick" des Kunden im Rahmen des Computerverfahren, das einer Unterschrift des Kunden rechtlich gleichgestellt ist. Diese Unterschrift des Kunden gilt als rechtlich gültige Bestätigung der Allgemeinen Bedingungen zwischen den Parteien für alle Bestellungen von Produkten und/oder Dienstleistungen und/oder Beziehungen zwischen den Parteien, in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, geändert und/oder ergänzt oder eventuelle Abweichungen angenommen und gemeinsam unterzeichnet. Der Unterzeichner dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt, dass er Inhaber und/oder gesetzlicher Vertreter des Kunden ist oder mit einer gegenüber Dritten wirksamen Vertretungsbefugnis ausgestattet ist. Er erklärt außerdem, dass er in jedem Fall, auch persönlich, verpflichtet ist, die Bestimmungen zu erfüllen, die diesen Allgemeinen Bedingungen innewohnen oder sich aus ihnen ergeben.
12.2 Für alles, was in diesen Verkaufsbedingungen nicht geregelt ist, gelten die Bestimmungen der in Italien gültigen Gesetze und falls keine gesetzliche Regelung vorliegt, die zum Gewohnheitsrecht gewordenen Sitten und Regeln der Provinz, in der sich der Sitz von Sonepar befindet

Art. 13 - Änderung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

13.1 Alle zusätzlichen Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden von Sonepar schriftlich genehmigt und akzeptiert. 13.2 Sonepar ist berechtigt, den Vertrag einseitig zu Gunsten oder zu Ungunsten des Kunden zu ändern, sofern diese Änderungen dem Kunden schriftlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und mit der Formulierung: "Vorschlag zur einseitigen Vertragsänderung" mitgeteilt wird.

Art. 14 - Anti-Korruption und Verhaltenskodex (Ethik, Integrität und Compliance)

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle lokalen, nationalen und supranationalen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption, Amtsmissbrauch, Bestechung oder ähnlichem Fehlverhalten einzuhalten, die in Zusammenhang mit den geschäftlichen Aktivitäten des Kunden im Rahmen der Beziehung zu Sonepar stehen.
14.2 Der Kunde erklärt, dass er die geltenden Vorschriften bezüglich der Verantwortung des Unternehmens für strafbare Handlungen seiner Geschäftsführer und Mitarbeiter sowie die Bestimmungen des Gesetzesdekrets 231/2001 kennt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Sonepar einen Verhaltenskodex in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 231/2001 verabschiedet hat. Der Kunde erklärt außerdem, dass er diesen Verhaltenskodex, der auf der Website unter folgender Adresse veröffentlicht wurde, kennt: https://www.sonepar.it/system/media/Sonepar-Italia-SpA-Codice-Etico.pdf.
14.3 Der Kunde erklärt, dass er den Verhaltenskodex zu Integrität und Compliance der Sonepar-Gruppe, der auf der Website des Unternehmens unter https://www.sonepar.it/integrity abrufbar ist, kennt und sich zu dessen Einhaltung verpflichtet.
14.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen oder Verhaltensweisen vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass seine Geschäftsführer, Angestellte und/oder Mitarbeiter keine Handlungen oder Verhaltensweisen vornehmen, die gegen den Verhaltenskodex (Ethik, Integrität und Compliance) von Sonepar Italia verstoßen und/oder die allgemein zur Begehung der im Gesetzesdekret 231/2001 genannten Straftaten führen können. Ein schwerwiegender und/oder wiederholter Verstoß dagegen wird als Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden betrachtet und führt zur Beendigung der Geschäftsbeziehung gemäß Art. 1456 c.c. und zum Abbruch aller Beziehungen zwischen Sonepar und dem Kunden.
14.5 Sonepar ist in jedem Fall berechtigt, die Beziehung zum Kunden gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches zu beenden, wenn der Kunde eine Straftat begeht, die in der Gesetzesverordnung Nr. 231/2001 inkl. nachfolgende Änderungen und Ergänzungen geregelt ist und mit einer rechtskräftigen Verurteilung festgestellt wurde. Gleiches gilt für die Strafzumessung auf Antrag der Parteien gemäß Art. 444 der Strafprozessordnung, sowie im Falle einer auch vorsorglichen Verhängung von Untersagungsmaßnahmen, eines Verbots von Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung oder eines Verbots zur Ausübung einer Tätigkeit oder in jedem Fall zum Zeitpunkt der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Kunden wegen Straftaten gemäß Gesetzesdekret Nr. 231/2001.

Art. 15 - Wiederverkauf und Exportkontrolle

15.1 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er jederzeit alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhält, einschließlich aller Handels-, Wirtschafts- oder Finanzbeschränkungen, Handelsembargos sowie deren Änderungen (zusammenfassend die "Gesetze"), die von einer autorisierten Regierungsbehörde verhängt werden, einschließlich, wo es der Fall ist, der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union. Sonepar ist nicht haftbar und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Sonepar für jegliche Verletzung solcher Gesetze zu entschädigen und schadlos zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, von Sonepar gekaufte Waren nicht umzuladen, zu reexportieren oder anderweitig umzuleiten, es sei denn, dies ist nach den geltenden Gesetzen zulässig.
15.2 Falls zutreffend, erklärt sich der Kunde bereit, alle für die Ausfuhr, den Versand und die Einfuhr erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sonepar ist nicht haftbar und der Kunde hält Sonepar schadlos für Verzögerungen oder anderweitige Verluste, die aus der nicht rechtzeitigen Bereitstellung durch den Kunden von genauen Informationen und Dokumentationen, Export/Import-Gutachten oder damit verbundenen Genehmigungsverfahren, entstehen. 15.3 Soweit gesetzlich zulässig, wird der Kunde Sonepar unverzüglich nach Bekanntwerden Einzelheiten zu allen gegen ihn gerichteten Ansprüchen, Handlungen, Klagen, Verfahren oder Ermittlungen im Zusammenhang mit den Gesetzen, die von einer zuständigen Stelle oder Behörde erlassen wurden, mitteilen.
15.4 Für den Fall, dass Sonepar in gutem Glauben davon ausgeht, dass [der Kunde] gegen ein Gesetz verstoßen hat oder dass gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen ein Gesetz ermittelt wird, oder wenn der Kunde auf einer anwendbaren Sanktionsliste aufgeführt ist, hat Sonepar das sofortige Recht, die Geschäftsbeziehung und/oder jeden Vertrag mit dem Kunden zu beenden, ohne haftbar gemacht werden zu können.

Art. 16 - Datenschutz

16.1 Der Kunde stellt seine personenbezogenen Daten zur Verfügung, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig und nützlich sind, sowie diejenigen, die zur Einhaltung bestimmter Vorschriften erforderlich sind. Sonepar und der Kunde halten sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an die geltenden Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre, einschließlich der Vorschriften zur Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen. Ergänzend zu diesem Artikel gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten die Datenschutzrichtlinie von Sonepar, die auf der Website von Sonepar eingesehen werden kann.
16.2. Der Kunde bestätigt, dass er vor der Übermittlung der Daten an Sonepar und seine Tochtergesellschaften alle erforderlichen Genehmigungen für deren rechtmäßige Verarbeitung eingeholt hat.
16.3. Soweit Sonepar personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist Sonepar verpflichtet, seine gesetzlichen Verpflichtungen nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit einem eventuell zwischen den Parteien geschlossenen Datenverarbeitungsvertrag einzuhalten. Wurde zwischen den Parteien kein Datenverarbeitungsvertrag geschlossen, handelt Sonepar gemäß den Bestimmungen seiner Datenschutzrichtlinie

Art. 17 - Wohnsitz, anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Sonepar ist rechtlich an seinem eingetragenen Sitz ansässig.
17.2 Die Verkaufsbedingungen und jeder einzelne Verkauf unterliegen italienischem Recht unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980.
17.3 Für alle Klagen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien vereinbaren diese ausdrücklich die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz von Sonepar, ungeachtet der Bestimmungen der Zivilprozessordnung, auch wenn die Zahlung durch Wechsel erfolgt und/oder der Wohnsitz an verschiedenen Orten liegt, mit Ausnahme der Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes, die ausschließlich für natürliche Personen gelten, die zu Zwecken handeln, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen