Was kann gemeldet werden?

Tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße können unter anderem folgende Bereiche betreffen:

  • Menschenrechte
  • Betrug
  • Bestechung
  • Kreditbetrug
  • Vertraulichkeit von Daten
  • Belästigung
  • Internationale Sanktionen und Embargos
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Umwelt
  • Diskriminierung
  • Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten

Vertraulichkeit

Die Identität des/der Meldenden, die beteiligten Personen und alle im Zusammenhang mit der Meldung ausgetauschten Dokumente werden streng vertraulich behandelt, unbeschadet der Verpflichtung von Sonepar, die Informationen ganz oder teilweise an eine Behörde weiterzugeben.

Verbot von Vergeltungsmaßnahmen

Sonepar, seine Geschäftspartner und Mitarbeiter verpflichten sich, keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die in gutem Glauben eine Meldung gemacht oder sich an der Untersuchung beteiligt haben.

Jeder, der Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person ergreift, die in gutem Glauben eine Meldung gemacht oder an einer Untersuchung teilgenommen hat, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, die bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen können.

Sonepar behält sich das Recht vor, angemessene disziplinarische Maßnahmen gegen jeden Mitarbeiter zu ergreifen, der gegen diese Richtlinie verstößt, indem er wissentlich falsche und/oder tendenziöse Aussagen über eine andere Person macht, mit der Absicht, Untersuchungen abzulenken oder ungerechtfertigt einzuleiten.

Schutz von personenbezogenen Daten

Die über das Whistleblowing-System von Sonepar gesammelten Daten werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (GDPR) verarbeitet.

Während der Datenerhebung, -übermittlung oder -speicherung werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Die Inhaber können ihre Rechte auf Zugang, Änderung und Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten ausüben.